In meiner schriftlichen Anfrage vom 3. September 2024 habe ich den Berliner Senat zu den Umständen der Auslieferung der deutschen Staatsbürgerin Maja T. nach Ungarn befragt. Maja T. wurde am frühen Morgen des 28. Juni 2024 per Hubschrauber an die österreichischen Behörden überstellt – obwohl ihr Rechtsbeistand angekündigt hatte, einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Tatsächlich ging dieser Antrag noch am selben Morgen beim Gericht ein, das wenig später eine einstweilige Anordnung zum Stopp der Auslieferung erließ. Zu diesem Zeitpunkt war Maja T. jedoch bereits an die ungarischen Behörden übergeben worden. Mit meiner Anfrage wollte ich den Ablauf rekonstruieren, Verantwortlichkeiten klären und wissen, ob der Senat Konsequenzen aus diesem rechtsstaatlich hochproblematischen Vorgang zieht.
Die Antworten des Senats waren ausweichend und enttäuschend. Er verwies auf die Unabhängigkeit der Gerichte und die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft, ohne eigene Verantwortung zu übernehmen. Die menschenrechtlichen Risiken der Auslieferung nach Ungarn – einem Land, das wiederholt wegen queerfeindlicher Politik und rechtsstaatlicher Defizite kritisiert wurde – blieben ebenso unkommentiert wie die Missachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts. Eine kritische Aufarbeitung oder politische Konsequenzen sind bislang nicht erkennbar. Das ist nicht hinnehmbar. Rechtsstaatliches Handeln muss bedeuten, Verantwortung zu übernehmen – gerade, wenn die Grundrechte einer betroffenen Person auf dem Spiel stehen.
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